Was mir in meiner Welt gefällt  

 

rücksichtsvolle Menschen - mit und ohne Verkehr   

 

Wir alle möchten  sicherlich ohne Angst / Gefahr und unnötigen Lärm in unserer Stadt leben und uns bewegen. Leider wird dies aber nicht von allen Bürgern gelebt.  

 

Ein rücksichtsvolles Miteinander zahlt sich für jeden aus!

 

Rücksichtsvolle Menschen - Verkehrsteilnehmer - beachten deshalb auch den § 1 der Straßenverkehrsordnung = 

§ 1 Grundregeln  

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

Rücksichtsvolle Menschen halten sich auch an die goldene Regel: "Was du nicht willst, das man dir tu', das füg' auch keinem andern zu!"

 

        

In konkreten Situationen ist ein rücksichtsvoller Verkehrsteilnehmer  für mich zum Beispiel:
 

  • Wer sich in die Rolle der anderen (schwächeren) Verkehrsteilnehmer versetzt, die keine Knautschzonen haben.
  • Wer nicht nur sein eigenes Fortkommen und Ankommen im Auge hat.
  • Wer seine ganze Aufmerksam auf den Verkehr richtet. Wer also mit offenen Augen und Ohren am Verkehr teilnimmt und sich nicht ablenken lässt.
  • Wer mit angemessener Geschwindigkeit unterwegs ist = die Geschwindigkeit an die Verkehrssituation anpasst. In manchen Situationen ist das deutlich langsamer als das zulässige Höchsttempo.
    Er fährt  so langsam, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann! 

  • Wer die zulässige Geschwindigkeit nicht überschreitet.
    Die zulässige Geschwindigkeit beträgt innerhalb von Rösrath  unter günstigen Bedingungen maximal Tempo 50. Zwischen der Autobahn A 3 und der Wahner Heide befinden Sie sich bis zum Ortsausgangsschild Hasbacher Straße - Schefferei innerhalb von Rösrath.
    Für die Brander Straße, Kammerbroich, Pestalozziweg, Auf dem Neuen Feld, Wolfsheideweg und Hasbacher Straße gilt deshalb unter günstigen Bedingungen maximal Tempo 50.

    Wenn ich mir was wünschen darf, dann sollte das Höchstempo hier bei Tempo 30 liegen.  Das macht es dann auf den Wegen zum Naturschutzgebiet Wahner Heide für Anwohner und Besucher schon etwas sicherer und ruhiger - siehe auch Verkehrsbedingungen in Rösrath
     

  • Wer bei Begegnung auf Straßen ohne Gehweg frühzeitig die Geschwindigkeit reduziert und frühzeitig ausschert  um  mir auch zu signalisieren, dass er  mich gesehen hat.

  • Wer mit ausreichendem Seitenabstand und angemessener Geschwindigkeit an mir vorbei fährt.
    Wenn ich sehe / höre, dass sich ein anderer Verkehrsteilnehmer nähert versuche ich auf Wegen ohne Gehweg oder begehbaren Seitenstreifen am äußersten Fahrbahnrand ruhig zu sitzen / zu stehen um ihnen Platz für eine stressfreie Vorbeifahrt zu machen. Zur Belohnung meines rücksichtsvollen Verhaltens lassen rücksichtsvolle Verkehrsteilnehmer aber immer noch ausreichend Abstand und reduzieren ihre Geschwindigkeit an Engstellen. Sie ersparen mir dann zum Beispiel, dass mich unnötig auffliegende Steinchen, Staub, Matsch oder Wasser  treffen.  

  • Wer an unübersichtlichen Stellen mit Gegenverkehr auch mal anhält und diesen  passieren lässt um dann gefahrlos an mir vorbei zu fahren. Und er sieht es  auch nicht als Schande mal ein Stück hinter einen Fahrradfahrer zu bleiben  um diesen erst an einer übersichtlichen Stelle zu überholen.

  • Wer rücksichtsvolle Verkehrsteilnehmer , die sich z. B. an ein Tempolimit halten nicht überholt oder bedrängt.

  • Wer beim Rechts-Abbiegen auch an uneinsehbaren Kreuzungen langsam fährt und mir genügend Platz am Fahrbahnrand lässt, wenn ich ihm entgegenkomme - Beispiele: Brander Str. - Kammerbroich, Kammerbroich - Pestalozziweg. 

    Aber Achtung: Nicht mit weitem Bogen abbiegen, da Sie dann ggf.. andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Da hilft dann nur: langsam um die Ecken!

  • Wer durch setzen des Blinkers mir frühzeitig anzeigt ob sich unsere Wege kreuzen.
  • Wer sein Fahrzeug nur schnee- und eisfrei bewegt um mich nicht durch herabfallende Eisplatten zu gefährden und mich rechtzeitig zu sehen - Guckloch reicht da nicht.  

  • Wer unnötigen Lärm vermeidet  - z. B. in Unterführungen die Geschwindigkeit reduziert - Beispiel: Brander Str. - Autobahnunterführung oder in Tempo 30 Zonen nicht ohne Not den Motor aufheulen lässt. 

  • Wer als Radfahrer bei Annäherung von hinten auch mal dezent die Klingel benutzt. Erspart mir auf jeden Fall ein Erschrecken. Und da ich als Hund / Mensch nicht auf Schienen gehe ist auch immer mit einem Schlenker zu rechnen.  

  • Wer als Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften - wenn zumutbar - die linke Straßenseite nutzt - siehe auch: Gesetze im Internet


  • Wer als Hundeführer seinen Hund bei Begegnungen sichtbar unter Kontrolle hat.

  • Wer im Naturschutzgebiet sich an die Anleinpflicht hält - die gilt für jeden Hund. Das hat zur Folge, dass  keine anderen Hunde und Menschen durch ihren Hund belästigt / gefährdet werden, ihr Hund nicht jagen  geht und auch nicht unbemerkt einen Haufen in der Natur hinterlassen kann.
  • Wer im Naturschutzgebiet sich an das ganzjährige Rauchverbot hält. Er verhindert, dass Natur oder Mensch zu Schaden kommen können.
    Im Wald gilt für NRW das Rauchverbot vom 1.3. bis 31.10.
  • Wer Bürgersteige nicht zu parkt - auch nicht mit Teilen seines Fahrzeuges.

  • Wer Rettungswege nicht blockiert - zu parkt.
  • Wer Anliegerstraßen - wie zum Beispiel die Verbindungswege zwischen Ölbergweg und Siebengebirgsweg / Schmiedeweg nicht ohne berechtigtem Anliegen oder ohne Not zur Durchfahrt nutzt.
    Und wenn er "in Not" mal durch fährt, dann fährt er langsam um unnötigen Lärm zu vermeiden und ohne Gefahr zu verbreiten. Und er fährt natürlich niemals nach Schneefall hier lang, da er nicht möchte, dass die  Anwohner  im Rahmen des Winterdienstes von Unberechtigten  festgefahrene Schnee, der schnell zu Eis werden kann, entfernen müssen.. 

  • Wer durch regelmäßigen Rückschnitt an seinen Grundstücksgrenzen die volle Breite der teilweise schon schmalen Geh- Radwege / Seitenstreifen / Straßen begehbar hält und diese dann auch nutzbar sind für Fußgänger mit Begleitperson, Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen, mit aufgespanntem Regenschirm und natürlich auch für Hunde mit Begleitperson.

    Die Stadt Rösrath appelliert an jeden einzelnen Bürger dafür Sorge zu tragen, dass Bürgersteige, Fahrbahnen, Parkstreifen, Rad- und Fußwege immer uneingeschränkt in voller Breite für alle zur Verfügung stehen müssen. Anpflanzungen bedürfen einer regelmäßigen Pflege, wozu auch ein regelmäßiger Rückschnitt gehört siehe Infoblatt der Stadt Rösrath 

 

 

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