Feuerwerk Nein Danke!

Jahrelang haben wir mit Lotte gelitten - siehe Feuerwerk.

In dieser Zeit haben wir als Einzelkämpfer versucht die gesetzlichen Grundlagen für das "private" Feuerwerk zu ermitteln. Leider mussten wir feststellen, dass dies ein komplexes Thema ist. Mehrere Gesetze und einer verweist auf den anderen.


Und auch von unserer Stadt haben wir keine Unterstützung erhalten.


Beispiel: Feuerwerk - Ausnahmegenehmigungen veröffentlichen

30.7.14 Antwort der Stadt Rösrath
Sehr geehrter Herr ,

 

es wird  keine Vorankündigung bzw. Veröffentlichung über von mir 

genehmigte Feuerwerke geben, weil dies nicht vorgeschrieben ist.


30.7.14 an die Stadt Rösrath

Sehr geehrter Herr ...,

 

kann ich denn noch mit einer Antwort rechnen?
  

Für Sie zur Info:

25.7. – 22:35 ca. 10 Minuten Feuerwerk – laut und bunt aus Richtung Sülztalplatz

26.7. – 22:55 ca. 3 Minuten Knaller – war nicht zu orten
  

Was immer von Ihnen genehmigt wurde. Eine frühzeitige Info hätte unserem Hund und uns und sicherlich weiteren Hunden + Menschen einige Stunden Angst und schlaflos in der Folge erspart.


  

Wir wünschen Ihnen einen ruhigen Tag!


Mit freundlichen Grüßen


15.6.14 an die Stadt Rösrath
Sehr geehrter Herr ...,


am 21.3. hatten Sie mir ja per Brief geantwortet – vielen Dank.


An den letzten 3 Samstagen und am Pfingstfreitag haben wir leider wieder “Silvester” feiern müssen.

Und auch wenn die Knallerei teilweise nur wenige Minuten gedauert hat war mein Hund noch Stunden im Stress. Und ich bin mir sicher, dass es nicht nur unseren Hund betrifft – auch Menschen werden aus dem Schlaf gerissen oder geraten in Panik.


Über den Sinn / die Notwendigkeit Ausnahmegenehmigungen an Privatpersonen zu besonderen Anlässen zu erteilen will ich hier nicht diskutieren.


Tatsache ist aber, dass das Vergnügen Einzelner erhebliche Auswirkungen auf Dritte hat – nicht nur Hundebesitzer.

Und was für den Einzelnen eine Ausnahmegenehmigung ist kann für Dritte eine ständige Lärmbelästigung / Ruhestörung sein – z. B. in den letzten 3 Wochen, wenn die Feuerwerke in unserer Hörweite stattfinden.


Beispielhaft können Sie das Ende  des Feuerwerkes vom 14.6. ca. 22:40 Uhr sich hier anhören / ansehen. Aus meiner Perspektive über unsere Dachkante war es im Bereich Marienburg / Sandweg kann aber auch weiter entfernt gewesen sein.

Es war auf jeden Fall laut – Nachbarin wurde auch geweckt!

https://www.youtube.com/watch?v=FtTsNq6ssCs&feature=youtu.be


Ich erwarte ja von Ihnen nicht, dass Sie nun bei jeder Genehmigung vor Ort sind und prüfen ob auch alle Auflagen erfüllt werden.

Ich möchte aber die Möglichkeit haben mich auf eine genehmigte Ruhestörung einzustellen und bei einer ungenehmigten die Polizei zu informieren.


Und auch wenn NRW die Veröffentlichung gesetzlich nicht vorsieht hindert Sie das ja nicht daran dieses im Internet zu tun. Es wäre ja ausreichend wenn Sie Datum Uhrzeit und Stadtteil nennen. Das erspart dann auch der Polizei künftig unnötige Anrufe wegen Lärmbelästigung!


Ich bitte Sie deshalb nochmals um Prüfung des Ausnahmegenehmigungsverfahrens und der Informationsweitergabe / Veröffentlichung.


Mit freundlichen Grüßen


21.3.14 meine Antwort an die Stadt Rösrath

Hallo Herr ...,


 gerne melde ich mich in den nächsten Tage telefonisch bei Ihnen. Sie dürfen das aber auch gerne unter der xxxx..


Zur Vorbereitung auf ein Gespräch habe ich aber folgende Anmerkungen / Frage:


Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstehe, dann gibt es Ausnahmegenehmigungen nur für lautloses Feuerwerk.

Wenn das so ist, dann haben wir kein Problem!


Aber die Ausnahmegenehmigung wird doch erteilt für Feuerwerkskörper der Klasse 2. Und das entspricht doch exakt den Feuerwerkskörpern, die auch zum Jahreswechsel von Privatpersonen abgebrannt werden dürfen. Und die haben doch überwiegend Knall-, Heul- oder Sirenwirkung.


Und natürlich erwarte ich nicht, dass Sie jeden Hundebesitzer informieren. Daher ja auch mein Vorschlag die Genehmigungen öffentlich bekannt zu machen. Hier einige Beispiele von Bundesländern / Städten, dass dies dem Antragsteller auch so bekannt gegeben wird. Ob diese gegen den Datenschutz verstoßen kann ich nicht beurteilen.


http://zufish.schleswig-holstein.de/detail?searchtext=feuerwerk&infotype=0&areaId=9007183&pstId=9552066#start


https://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=9552066


http://www.tuebingen.de/verwaltung/verfahren#kleinfeuerwerke


Und natürlich bekommen Sie Feuerwerke, die ohne Genehmigung abgebrannt werden, nicht mit.

Allerdings sind diese ja dann leichter zu ermitteln, wenn die mit Genehmigung öffentlich bekannt gemacht würden.


In diesem Zusammenhang empfehle ich auch im Internet auf die Ordnungswidrigkeit hinzuweisen.


Mit freundlichen Grüßen


20.3.14 Antwort der Stadt Rösrath
Sehr geehrter Herr xxx,

 

für bestimmte Anlässe wie Hochzeiten, runde Geburtstage u.a., werden Ausnahmen um Feuerwerke abzuschießen

erteilt. Der Antragsteller bekommt die Genehmigung mit der Auflage, keine Feuerwerkskörper mit reiner Knallwirkung wie Böller, Kanonenschläge und Feuerwerkskörper mit reinem  Heul- oder Pfeifsatz zu verwenden.

 

Eine Benachrichtigung der Hundebesitzer in betroffenen Gebieten stellt einen unangemessenen Aufwand in Bezug auf die entstehenden Kosten dar. Eine  Information auf der Internetseite der Stadt Rösrath über die Abbrennorte von

privaten Feuerwerken kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.

 

In letzter Zeit ist für Ihren Wohnort „xxx“ und in dessen direkter Nähe kein Feuerwerk genehmigt worden.

Vorstellbar ist aber auch der Umstand, dass Bürger in Erwartung einer Feierlichkeit Feuerwerkskörper von Silvester verwahren um diese im Laufe des Jahres zu verwenden und so erst gar keine Genehmigung bei mir beantragen. In

diesem Fall bekomme ich auch keine Kenntnis von dem Feuerwerk und ein Verursacher für die Einleitung eines Owi-Verfahrens ist in diesen Fällen dann nicht zu ermitteln.

 

Falls Sie zu meinen Ausführungen noch Fragen haben, können Sie mich gerne anrufen.

 

Mit freundlichen Grüßen

16.03.14 an die Stadt Rösrath
Sehr geehrte Damen und Herren,


aus aktuellem Anlass bitte ich nochmals um Beantwortung meiner Anfrage vom 20.12.2013 über das Internetkontaktformular - erinnert am 10.02.1014 per Mail


"20.12.13 - Feuerwerk


Sehr geehrte Damen und Herren,


Sie erteilen ja auch Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes.


Habe ich als Hundebsitzer die Möglichkeit im Vorfeld zu erfahren, wenn eine Genehmigung erteilt wurde. Nur dann hätte ich die Möglichkeit für meinem Hund den unnötigen Stress / die Angst etwas zu lindern oder auch zu verhindern.


Außerdem kann so der sehr häufigen Knallerei außerhalb des Jahreswechsel eventuell Einhalt geboten werden.


Mein Vorschlag: Hier im Internet die Genehmigungen veröffentlichen.


Wünsche Ihnen auf jeden Fall einen ruhigen Jahreswechsel und wenig Anträge auf zusätzliches Feuerwerk in 2014."


Mit freundlichen Grüßen





 

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